Dann könnte es ggf. nach § 3 ivm mit 4 Nr. 3 UWG unlauter sein
"Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer
3. den Werbecharakter von Wettbewerbshandlungen verschleiert;!
Das mag vielleicht für das essbare Spam (Dosenfleisch) zutreffen, aber nicht für Werbespam. Denke niemand wirklich Werbung.
Werbung ist dann unerwünscht, wenn ich sie nicht verlangt habe. Sprich mich ausdrücklich dafür angemeldet habe mit dieser Werbung beglückt zu werden. Viele machen das aber leider meist unbewusst, indem sie irgendwelchen AGBs für Gewinnspiele zustimmen... denke das ist bei diesem Forum hier nicht der Fall. Zurück zum Unerwünscht.
Nehmen wir an du bist hier regelmäßig im Forum aktiv. So, ich habe etwas zu verkaufen und bemerke das du hier regelmäßig vorbeischaust und denke mir das es dich interessieren könnte. Somit schicke ich dir jede Woche eine PM mit einem schönen Text, der sich aber eigentlich nur um meine Verkaufsware dreht. Aber dir geht dies mächtig auf den Wecker, weil dich des kein bischen interessiert.
Steht in den AGBs drin, das ich dazu berechtigt bin dich mit solcher Werbung zu beglücken und du hast dem zugestimmt, könnte diese Werbung evtl. nicht unerwünscht sein. Du hast schließlich zugestimmt.
Steht aber nicht drin, das du Werbezwecken zustimmst, könnte meine Werbung eben unerwünscht sein.
Ist jetzt mal recht vereinfacht dargestellt.