Solange der Vertrag besteht, solange muss V die Ware liefern können.
V müsste, wenn K seiner Pflicht nicht nachkommt, dem K nachweisbar (also nicht per Mail) mahnen, die Verpflichtung aus Kauf zu erfüllen. Tut K dies wiederholt nicht, kann V vom Vertrag zurücktreten - unsd dieser Rücktritt muss dem K gegenüber (nachweislich) erklärt werden.
Dann hat K auch keinen Anspruch mehr, aber nur dann.
Ein Zeitrahmen gibt es nicht, aber die Zahlung sollte ebenfalls in dem Zeitraum erfolgen, wie normalerweise geliefert wird - als 30 Tage würde ich persönlich als absolutes Maximum ansehen. Dann sollte V mahnen, letzmalig mahnen udn wenn das nichts hilft, zurücktreten.
Dann hat V schlechte Karten, wenn er nichts unternommen hat (Mahnung, Rücktritt)
Ist wie wenn V nicht liefern würde, nur umgekehrt
