
AW: Texte und Bilder in Foren
Ja das weiss ich ja eben==>In welchem Umfang ich z.B. Texte im Internet zitieren darf. Man nehme an ich will jetzt einen Artikel von [url]www.kicker.de[/url] teilweise zitieren. Auf meiner Homepage z.B. [url]www.fanforum-deutschland.de[/url] ! Wo steht im Gesetz nun, welcher Umfang dieser Text haben muss? Dass eine Quelle angegeben sein muss, hab ich ja z.B. schon ausgearbeitet.
Nirgends, es kommt eben darauf an.
Ich würde sagen man kann den Artikel durchaus komplett einfügen, sofern man entsprechende Zitierregeln beachtet. Also auch Quellenangabe usw. und dies natürlich nicht in gewerblichen Zusammenhang steht.
Es wäre auch schwer zu sagen ab 200 Wörtern muss man sie angeben, aber bei 199 nicht. Da mach man eben ein Wort raus und setzt ein [...] hin und schon kann ich mich unter die Grenze schummeln. Ich würde daher immer eine Quellenangabe beifügen.
Gelten Foren wirklich als Datenbanksammlungen? Oder meinst du §4 1?
Würde jetzt auf Anhieb sagen, nein, bzw. differenzieren. Die Datenbank selbst ist ja die SQL-Datei (oder eben sowas). Aber im Grunde kann man sagen die Texte im Forum selbst fallen unter Nr. 1 des 1. Absatzes. Wenn sie überhaupt ein Urheberrecht haben. Denn pauschal würde ich jetzt jedem Beitrag kein Urheberrecht zusprechen.
Ob man die Datenbankdatei selbst als Werk bezeichnen kann,... nein. Es ist ja schließlich keine persönliche geistige Schöpfung. Außer man hat alles selbst zusammengetraten und sich was dabei gedacht. Ansnsten ist es eher eine Gemeinschaftsleistung, die auch nicht immer unbedingt eine geistige Leistung darstellt.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung