
AW: Wie ist das bei selbst gezeichneten Grafiken?
Hier könnte aus meiner Sicht eine Bearbeitung vorliegen. Diese bedarf die Zustimmung des Urhebers. Außer es handelt sich um eine freie Bearbeitung.
Fraglich ist eben wie stark das einzelne, kopierte, Objekt hier eine Schöpfungshöhe hat und in wie weit es alleinstehend ein Urheberschutz genießen könnte. Da sie 1:1 abgezeichnet wurde, würde ich hier keine freie Bearbeitung sehen, auch wenn sie später geringfügig abgeändert würde.
Bleibt eben in wie weit die einzelne Blume ein eigenständiges Recht entwickeln kann.
Ist hier jetzt schwer zu sagen, käme auch auf die Verwendung an. Für private Zwecke, dürfte kein Problem vorliegen. Möchte man es aber öffentlich verwenden, könnten natürlich urheberrechtliche Probleme entstehen. Genau kann man das eben nicht sagen, man müsste sich das Bild selbst betrachten und dann entscheiden.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung