
AW: Anzeige wegen Verstoß gegen das Urhebergesetz
Die Anzeige bezieht sich in der Regel nicht auf den Download, sondern auf den Upload der geschützten Werke, d.h. rechtswidrige Verbreitung. Bei Tauschbörsen wird nämlich nicht nur heruntergeladen, sondern auch wieder an andere Nutzer gesendet. Das ist verboten, da man hierzu eine Lizenz benötigt.
Ich würde hier zu einem Anwalt raten, der das Schreiben entsprechend prüft. Auch im Verfahren selbst schadet ein Anwalt mit Erfahrung im Urheberrecht oder eben in solchen Filesharing-Fällen nie.
Ansonsten gibt es hier noch weitere Threats zu diesen Themen:
[url]http://forum.e-recht24.de/2000-strafanzeige-wegen-verletzung-urheberrechtsgesetz.html[/url]
[url]http://forum.e-recht24.de/2293-unterlassungserklaerung.html[/url]
[url]http://forum.e-recht24.de/1912-illegaler-musikdownload-schadensersatz.html[/url]
[url]http://forum.e-recht24.de/832-nur-downloaden-illegal-legal.html[/url]
[url]http://forum.e-recht24.de/3143-bearshare-legal.html[/url]
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung