
AW: Ab wann trifft eine Markenrechtsverletzung zu?
Kommt immer darauf an. Ich würde hier schon eine Verletzung sehen. Denn die Domain ist identisch, damit wohl auch der Name. Auch wäre der Inhalt/Ziel zum Großteil identisch, es geht um Spiele-Downloads. Somit könnte eine Verwechslungsgefahr vorliegen und glaubhaft machen, das hier ein identischer Anbieter vorliegt.
Auch sollte man sich im klaren sein, das man nicht so einfach Software anbieten kann zum Download, besonders wenn es sich um Vollversionen handeln sollte. Hierfür bedarf es Lizenzen. Die bekommt man auch nicht einfach so vom Hersteller/Reseller (jenachdem), wenn dann auch nur unter Auflagen. So z.B. muss ggf gefiltert werden nach IP Adressen, das nur Nutzer aus Deutschland herunterladen können (versuch mal bei einem südamerikanischen Software-Download-Portal mit der deutschen IP zu saugen, geht in der Regel nicht). Auch kosten diese Lizenzen natürlich eine Menge, ganz zu schweigen von dem Traffic und den Serverplatz.
[URL="http://forum.e-recht24.de/search.php"]hier klicken für die Forensuche[/URL]
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung