
AW: eBay Ware zerstört geliefert
Welche Konsequenzen könnte das haben, für den Verkäufer, da er nachweislich die Ware unzureichend verpackt und somit gegen die Sorgfaltplicht verstoßen hat.
Dann würde die Versicherung aber nicht zahlen 
Er trotzdem die Ware im voraus bezahlt wurde und ebenso die Versandgebühren, die Schadensregulierung mit dem Versandunternehmen geführt und die Vergütung einbehalten hat?
? - Der Käufer hat Anspruch auf den Betrag den er gezahlt hat - nicht mehr und nicht weniger.
Was für Rechte stehen dem Käufer zu, der die beschädigte, aber noch funktionstüchtige Ware behalten will, weil ein Ersatz erheblich teurer wäre, als der ersteigerte Artikel.
Wenn der Vertrag "rückabgewickelt" wird, keine. Ansonsten besteht ein gültiger Vertrag und alles bleibt beim alten. Dann hat der Käufer aber auch keine Ansprüche mehr (er behält die defekte Ware, der Verkäufer behält das Geld und die Versicherung ist wieder außen vor)
Wer bekommt das Geld aus der Schadensregulierung und muß der Verkäufer die Schadensregulierung mit dem Versender, dem Käufer gegenüber offen legen.
Muss er nicht, da das kein Betsandteil des Vertrages ist.
An wenn ist die Transportversicherung schadenspflichtig?
An den, der versichert ist.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.