hi,
ihr kennt doch bestimmt die domain [url]www.hanninger.de.vu[/url]
dort werden z.b. computerspieler (ohne grundlage für die behauptung zu haben) als "hassgemeinschaft" bezeichnet.
kann man diese äußerung als verstoß gegen GG Art1,1 und/oder als verleumdung werten ?
gruss, aki