
AW: Kleinunternehmen-Regelung
Ich meine die MWSt. ist enthalten. So wie auch in allen Waren, die jeder Endkunde kauft.
Der einzige Vorteil für den Kleinunternehmer: Er muss sie nicht ans Finanzamt abführen - bedeutet aber auch, dass er keine MWSt. wiederbekommt die er zahlt.
Die Kleinunternehmer-Regelung dass der Kleinunternehmer sie nicht separat ausweisen muss (weil der Gegenüber sie auch nicht wiederbekommen würde). Enthalten ist sie trotzdem. Sonst würde das Prinzip der MWSt. auch auf den Kopf gestellt. Beim Einkauf muss der Kleinunternehmer ja auch MWSt. zahlen - egal ob er bei Händlern kauft, die die MWSt. ausweisen oder im Laden, wo sie als Summe drunter steht ...
Und was die Auszeichnung angeht: Auch ein Kleinunternehmer muss (zumindest vor der Bestellung, ob direkt beim Artikel oder nicht müsste man in Urteilen nachlesen) darauf hinweisen, dass die MWSt. enthalten ist, dass es sich um einen Endpreis handelt. Er muss meiner Meinung nach sogar darauf hinweisen, dass er sie nicht ausweist (als Information, falls ein Gewerbetreibender kaufen will). Tut er dies nicht, könnte dies aus meiner Sicht eine Wettbewerbsverzerrung sein ...