
AW: ware kann nicht geliefert werden
Das ist alles im § 275 BGB geregelt. Es besteht danach zwar keine Pflicht zur Lieferung mehr, aber Schadensersatz. Und dabei spielt der Kaufpreis durchaus ewine Rolle. So kann der Käufer zum Beispiel sich den Artikel woanders beschaffen und der Verkäufer, der nicht mehr liefern kann, muss den Differenzbetrag erstatten. Allerdings geht es nicht, dass sich der Käufer jetzt das teuerste Teil kauft - es müssen die Interessen beider Vertragspartner berücksichtigt werden.
Was die Portokosten angeht: Da diese nicht angefallen sind (beim Verkäufer) hat er kein Recht, die zu behalten.