
AW: Versandskosten bei teilweiser Annahme/Kauf
Die Versandkosten (vom Verkäufer zum Käufer) sind Leistungen, die der Verkäufer nicht in jedem Fall zu erstatten hat. Diese sind ja als zusätzliche Leistungen bereits angefallen.
Genauso muss der Verkäufer bei einem Widerruf die Versandkosten ja auch nicht immer erstatten - gesetzlich ist nur festgelegt, wie die Rücksendekosten zu handhaben sind (die 40€ Regelung). Und die werden auch nach dem Wert der zurückgesendeten Ware berechnet, also nicht dem Gesamtwert der Bestellung.