
AW: up- und download legal/illegal (neues gesetz)
Da liegst du falsch, der Download war bisher nicht per se illegal, nur wenn es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt. Das konnte man z.B. nur bei Filmen annehmen, die noch im Kino laufen, aber nicht z.B. bei Filmen die schon im TV liefen oder auch bei Musik war dies nicht darauf wirklich überprüfbar.
Bei Software hingegen traf es zu das es verboten ist, da es für Software keine Privatkopie nach § 53 UrhG gibt, sondern nur eine Sicherheitskopie. Für diese bedarf es aber das Original.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung