
AW: filme und ihre rechte?!
Warum sollte es bei Filmen hier sonderlich anders sein als bei Musik? Der Download ist dann erlaubt, wenn du entweder entsprechende Nutzungsrechte dafür erworben hast (Lizenzen), das Urheberrecht abgelaufen ist oder du selbst der Urheber bist.
Die Gemeinfreiheit tritt bei Werken nach dem UrhG nach 70 Jahren post mortem ein. Bei Filmen sind dies nur 50 Jahre, nach dem Erscheinen des Werkes. Jedoch können weitere Rechte am Film den 70 Jahren entsprechen, post mortem des letzten noch lebenden Urhebers. So z.B. auf die Musik, Charaktere, "Universum" (z.B. wie bei Star Wars oder Star Trek), Drehbuch u.ä., was genau bin ich mir jetzt nicht zu 100% sicher, aber es ist auf jeden Fall länger als 10 Jahre. 
Selbst für Promo-Zwecke bedarf es Rechte an Teilen des Filmes und mal ehrlich, es wäre vom Hersteller schon ein wenig dämlich einen kompletten Film zur Promo online zu stellen, schauen dürfte den dann kaum noch jemand.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung