
AW: Artikel bestellt, nie erhalten - durch Nachbarn angenommen
Das Problem ist, welche Schuld vereinbart wurde. In der Regel ist der Versandhandel eine Schickschuld. Das heißt, der Verkäufer hat mit der (nachweislichen) Einlieferung seine Schuld getan. Damit hat er Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises. Tut man das nicht, auch auf Mahnkosten usw.
Der Versand selbst erfolgt dabei auf Gefahr des Käufers. Wenn also der Artikel nicht angekommen ist, muss der Käufer von der Spedition / Versandunternehmen einen Nachweis fordern, wann und von wem das Paket angenommen wurde. Können die das nicht, werden sie gegenüber dem Käufer Schadensersatzpflichtig.
Da diese Unetrnehmen sich aber ganz gern auf irgendwelche Regelungen herausreden ist das meist ein Kampf gegen Windmühlen, den man nicht mit Wind (Anfragen, Briefen, ..) sondern nur mit härteren Waffen (i.d.R. Anwälten) gewinnen kann.
Wenn aber eine Bringschuld vereinbart wurde (was ich unter normalen Bedingungen bezweifle, so etwas sieht man zum Beispiel an Vereinbarungen, dass der Versand auf Gefahr des Verkäufers erfolgt) muss sich der Verkäufer darum kümmern, da er dann erst geleistet hätte, wenn die Ware beim Käufer ist. In einem solchen Fall wäre der Käufer nicht zur Zahlung verpflichtet.