
AW: Vertragsrücktritt durch Nicht-Annahme
Für den Rücktritt bedarf es einen Grund, sei er vertraglich oder gesetzlich bestimmt. Außerdem muss dieser erklärt und u.u. eine Frist gewährt werden. Eine Nichtannahme des Pakets ist keine Erklärung, da sie aus meiner Sicht nicht gegenüber den Vertragspartner stattfindet.
Gesetzliche Gründe können sein:
§ 323 I BGB Nichterfüllung einer Leistungspflicht ( + Fristsetzung), Verweigerung der Leistung
§ 324 BGB Schutzpflichtverletzung sowie Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung
§ 326 V BGB Unmöglichkeit der Leistung
§ 313 III BGB Wegfall der Geschäftsgrundlage
§ 357 BGB bei Widerruf von Verbraucherverträgen
§§ 437 II, 634 III BGB Mängelansprüche bei Schlechtleistung
Wenn es in den AGB steht, ist es ein vertraglicher Grund. Fraglich ist nur ob es wirklich so drinsteht oder missverständlich formuliert wurde oder ob es nur auf den Verkäufer bezogen ist.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung