
AW: Ebay: Verkäufer kann nicht liefern, welche Folgen?
K könnte hier durchaus einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 iVm 281 und 283 BGB haben, sofern K einen Schaden erlitten hat. Bei einem bereits getätigten Weiterverkauf könnte dieser vorliegen.
V könnte nach § 275 I einen Ausschluss der Leistungspflicht geltend machen, wenn die Sache untergegangen ist und für jedermann unmöglich wäre zu leisten. Sprich die verkaufte Ware ist nicht irgendwie anders an den Käufer mehr zu liefern, siehe hierzu auch Abs. 2 und 3.
Dennoch könnte K nach § 275 IV einen Schadensersatz geltend machen.
Fraglich ist natürlich hier der Grund warum die Ware nicht mehr vorhanden ist, hat V den Grund zu vertreten, ist der Ersatzpflichtig, ist dies nicht der Fall, findet 280 für mein Verständnis keine Anwendung.
Ein Anwalt wäre natürlich zu empfehlen wenn man sich nicht anderweitig einigen kann, bei den Kosten kommt es eben darauf an wie es am Ende ausgeht.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung