
AW: Musikvideos Downloaden?
Für private Zwecke würde wohl grundsätzlich nichts dagegen sprechen. Einzigst ist das Problem der rechtswidrigen Vorlage, bzw. ab 01.01.2008 "rechtswidrig zum Download bereitgestellt" als Schranke des § 53 (Privatkopie).
Das bedeutet bisher das wenn das Video eine rechtswidrige Vorlage darstellt, eine Privatkopie davon unzulässig wäre. Da die Musikindustrie bereits Klagen gegen Plattformen wie Youtube etc. führt, könnte man hier von einer rechtswidrigen Vorlage ausgehen. Andererseits hat Youtube z.B. einen Vertrag mit der GEMA geschlossen, was die Vorlage aus meiner Sicht wieder legal machen würde.
Da sich ab 01.01.2008 das Urheberrecht ändert, gilt dann das der Download auch verboten ist, wenn die Datei offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellt wurde. Bei Videos oder auch Musik (ergo auch Musikvideos) würde dies bedeuten das der Upload auf die Plattform ohne Zustimmung des Urhebers, bzw. Rechteinhabers, erfolgte. Das ist meistens der Fall, ein download wäre dann unzulässig, auch für private Zwecke. Würde ich jetzt so auslegen vom Gesetzestext her.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung