
AW: werbung = gewerbliche nutzung?
Ja, kann er, wenn gewerbliche Nutzung vorliegt. Da er früher da war, hat er dann auch die älteren Rechte (Markenrecht geht vor Namensrecht, bei gleichem Recht entscheidet Zeitpunkt der Verwendung).
Ob eine gewerbliche Nutzung vorliegt ist vom Einzelfall abhängig. Wenn die Tätigkeit langfristig darauf angelegt ist, Gewinn zu machen, liegt gewerbliche Nutzung vor. Unabhängig davon ob bereits jetzt Gewinn gemacht wird.
Aber wie gesagt, ist einzelfallabhängig. Kann man auch nicht an einem Betrag festmachen, da alle Umstände der Person berücksichtigt werden müssen.
Um das zu klären, sollte man sich bei einem zuständigen Amt (Arbeitsamt, Finanzamt, Gewerbeamt ...) erkundigen, kostet nichts.