
AW: Virtuelles Hausverbot missachtet
Zum Verbot
de.wikipedia.org/wiki/Virtuelles_Hausverbot
Allerdings ungeprüft, die Urteile müsste man sich anschauen. Aber ganz wichtig: Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Und aus meiner Sicht macht es keinen Unterschied, ob privat oder gewerblich.
Bei gewerblich könnte aber eher auf Verstöße gegen Verträge abgestellt werden (da bei gewerblichen Foren meistens Verträge bestehen).
Und erwarten dürfte den unerwünschten Nutzer die Verurteilung zum fernbleiben. Die Strafe dürfte zusätzlich wohl Geldstrafe werden.
Belästigung würde ich hier erst sehen, wenn ein Schaden entstanden ist.
Und Geschäftsschädigung wäre nichts anderes Schadensersatz - also muss ein Schaden enstanden sein. Und einen "imaginären" Schaden (Fernbleiben von Nutzern ...) kann man in D nicht geltend machen - es sei denn, man kann diesen Nachweisen (also z.. X Leute, die tatsächlich nachweisbar deswegen fern geblieben sind = Y Schaden).