Guten Tag ihr lieben Leute.
Angenommen man bekäme eine Mahnung, die erste Mahnung. Man wäre auch bereit diese zu zahlen schreibt aber vorher seinem Vertragspartner eine eMail umd näheres zu besprechen. In der eMail stand man könne sich mit ihm bei Problemen in Kontakt setzen, dies würde von betreffender Person per eMail getan. Der Vertragspartner schreibt nicht zurück.
3 Tage nach dem eintreffen dieser ersten besagten Mahnung würde man Post von einem Inkassounternehmen bekommen, also wurde der Brief bereits 2 Tage nach der Mahnung verschickt.
Für die betreffende Person blieb doch keine Reaktionszeit.
Wie sieht es mit dem Recht der Person aus, könnte sie nur die berechtige Mahnggebühr bezahlen oder ist die Einschalunt eines Inkassounternehmens nach so kurzem Zeitraum schon rechtlich in Ordnung?
In der Mahnung würde stehen, dass es nach einer Nicht-Zahlung ein Inkassounternehmen hinzugezogen würd.
Die betreffende Person fühlt sich doch hier definitiv "verarscht".
Wie steht es da mit dem Recht der betreffenden Person aus?