
AW: Hausdurchsuchung ohne Verdacht?
Eine Ermittlung (zu der gehört eine Hausdurchsuchung) darf nur auf Verdacht oder Anzeige erfolgen. Einfach so, nur weil es einem Richter passt, kann sowas nicht erfolgen. Allerdings werden bestimmte Seiten durchaus überwacht - was aus meiner Sicht auch verständlich ist.
Aber egal wie: Wenn jemand vor der Tür steht, muss er einen Durchsuchungsbefehl haben, wenn die "rabiat" vorgehen ("ne Knarre vor die Nase halten") sollte man (anschließend, wenn die wieder weg sind und man sich den Namen hat geben lassen - oder genauer sich den Namen merkt, wenn die sich ausweisen) eine Dienstaufsichtsbeschwerde absetzen. Ganz ehrlich: man muss sich nicht alles gefallen lassen.
Auch würde ich dir persönlich empfehlen, dass du dich mit eventuell Betroffenen (also deinem Vater, anderen Personen im Haushalt ...) darüber unterhälst, damit diese "vorgewarnt" sind. Das ist der beste Weg, wenn man nicht überrascht werden will.
Wichtig in jedem Fall: Immer die Rechtmäßigkeit prüfen, bevor jemand etwas untersucht ...
Ich empfehle dir, dich vielleicht auch bevor irgendwas passiert mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, dann kann das Schlimmste meist vermieden werden.