
AW: Wem gehört die Website?
Was wird denn hier unter "mitnehmen" verstanden? Ich mein, eine Webseite kann man schlecht unter den Arm klemmen und mitnehmen.
Domain? Webspace?
Ich würde sagen, wenn es nur um die reine Webseite geht, nicht um die Domain oder den Webspace, das die Seiten dem Verein erhalten bleiben dürften. Denn die Person hat die Seite schließlich für den Verein erstellt und nicht für sich selbst und nur dem Verein zur verfügung gestellt weil es zufällig passte.
Was hätte er denn davon die Seiten einfach zu löschen? Nichts.
Bei einem Webspace wäre dies natürlich etwas anderes, gehört dieser der Person , kann er natürlich die Vereinsseite löschen. Wobei ich hier eine Frist setzen würde, damit sich der Verein einen neuen Webspace suchen kann.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung