
Re: Widerrufsbelehrung nach Fernabsatz
Hallo,
eine interessante Frage. Meiner Meinung nach nicht.
Es bestehen zwar vertragliche Beziehungen zwischen Amazon und dem Seitenbetreiber. Der Seitenbetreiber, der per sale an den generierten Umsätzen von Amazon beteiligt wird handelt in der Regel auch als selbständiger Unternehmer/ Gewerbetreibender und eventuell als Handelsvertreter. Auf den Vertrag zwischen Amazon und dem Kunden (Verbraucher) ist er jedoch nicht als Vertragspartner beteiligt. Es kommt auch kein eigener Vertrag zwischen dem (klickenden) Verbraucher und dem Seitenbetreiber zustande.
Ein Beispiel aus der Offlinewelt:
Es würde niemand auf die Idee kommen, etwa in einer Werbeanzeige in einer Zeitschrift ("Bestellen Sie telefonisch die Grafikkarte xyz") eine Widerrufsbelehrung der Zeitschrift für das beworbene Produkt anzugeben, wenn dieses beispielsweise vom Verbraucher direkt per Telefon bestellt werden kann.
Auch vom Ergebnis kommt ein Widerrufsrecht dem jeweiligen Seitenbetreiber gegenüber nicht in Betracht. Sonst könnte jede Bestellung bei Amazon gegenüber den unzähligen Werbepartnern widerrufen werden, Amazon weürde es aber nie erfahren.
mfg
Gast