
AW: Muß der Urheber nachweisen dass er Urheber ist?
Ich würde sagen das kein eigenes Urheberrecht vorliegt. Denn Urheber ist man nur, wenn man eine individuelle geistige Schöpfung erbracht hat. Das einfache Abzeichnen eines Werkes ist keine solche Handlung, es ist lediglich eine Kopie, genauso als ob man sie unter einem Scanner oder einem Kopierer gelegt hätte.
Für die private Verwendung wäre dies ja durchaus zulässig, aber nicht für die Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung. Sprich: Einstellen auf einer Webseite. Dies wäre auch bei einer von Hand kopierten Landkarte aus meiner Sicht unzulässig und der Rechteinhaber kann genauso abmahnen und auf Unterlassung fordern wie bei jeder anderen Kopie.
Das er natürlich nachweisen muss, das sein Werk als Kopiervorlage verwendet wurde, ist meiner Meinung nach obligatorisch. Aber dies wird er auch können. Die meisten Landkarten unterscheiden sich schon in manchen Dingen, wie z.B. der Positionierung von Straßen- oder Ortsnamen usw.. Man muss ja nur die kopierte Variante über das Original legen um festzustellen, das hier eine Kopie erstellt wurde.
Kann dieser das nicht, würde ich an dessen Stelle versuchen den Verletzer dazu zu bringen, zu erklären wie er die Karte erstellt hat. Kann dieser entsprechende geographische Kenntnisse und Werkzeug nachweisen, das er selbst eine Karte erstellen kann, wäre nichts los. Kann er dies nicht und muss zugeben das eine Vorlage verwendet wurde, ... naja, wird er wohl selbst zugeben müssen das er es kopiert hat.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung