Hallo,
folgende Frage:
Schüler A erstellt ein Script, zu dessen Benutzung sich der Käufer bei einem Drittanbieter anmelden muss.
Braucht schüler A das Einverständnis des Drittanbieters?
Hallo,
folgende Frage:
Schüler A erstellt ein Script, zu dessen Benutzung sich der Käufer bei einem Drittanbieter anmelden muss.
Braucht schüler A das Einverständnis des Drittanbieters?
Geändert von minikleinwagenfahrer (02.12.2007 um 20:09 Uhr)
Versteh den Sinn dahinter zwar nicht, aber müsste A dann nicht Daten des Drittanbieters abfragen? Wenn ja, dürfte das das Problem sein.
Wenn es aber sowas ist wie Passport, wo es definierte Schnittstellen gibt, die extra dafür gedacht sind, nicht. Allerdings müsste sich in solchen Fällen A bei dem Drittanbieter die Genehmigung holen (läuft in der Regel über spezielle Partnerprogramme)
also...
es geht um ein SMS Script.
zum versand der sms ueber die homepage muessen die zugangsdaten im admin bereich des scripts vom Käufer eingegeben werden.
Hierfür muss sich der Käufer zuvor beim Drittanbieter registrieren, wodurch der Drittanbieter natürlich auch einen Vorteil hat..
erst danach kann ueber das script sms versendet werden.
Dürfte unter §24 UrhG fallen, oder?
Geändert von minikleinwagenfahrer (02.12.2007 um 19:42 Uhr)
Da geht es um die Schaffung eines Werkes. Weder die Anmeldung noch die Registrierung beim Dritten ist ein Werk im Sinne des UrhG.
Worum es hier letztendlich geht ist eher Datenschutz und Verwendung persönlicher Daten, die ich als sehr problematisch sehen würde. Auch könnte der "Zugriff" auf die Seite des Dritten durch das Skript rechtlich problematisch sein. Aber auch das hat wenig mit Urheberrecht zu tun. Eher mit "Nutzung von Software" (Nutzung eines Dienstes)
Alles einvernehmlich gelöst!
Trotzdem danke für die Hilfe!