
AW: Frage zur Erstellung einer HP
Was den Online-Flohmarkt angeht:
[url]http://forum.e-recht24.de/1097-onlineshop-eroeffnen.html[/url]
etwas weiter unten findet sich etwas zum Gewerbe.
Zum Impressum, aus meiner Sicht reicht eine Email nicht aus. Wenn jemand, nehmen wir mal den schlimmsten Fall, z.B. per Anwalt vorgehen möchte, braucht es ja schon die postalische Anschrift, per Email stellt kein seriöser Anwalt etwas zu. Da es hier auch eindeutig gewerblich zugeht, wäre meiner Meinung nach ein vollständiges Impressum pflicht.
Ein Muster gibt es auch hier auf dieser Seite übrigends.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung