
AW: MyHammer.de - untern Hammer würde eher passen

Zitat von
Lord_Haelmchen
Ich hatte die Sachlage an dem Fall schon mit diversen anderen Personen mal diskutiert (Kollegen, Eltern,...) und der überwiegende Teil dieser meinte, es lohne sich nicht wenns (A) nur um 300,- EUR ginge.
Das ist eine wirtschaftliche, keine rechtliche Betrachtungsweise.
Sie kann allerdings richtig sein, und der rein rechtlichen Betrachtungsweise gegenüber vor allem finanzielle Vorteile haben.
Nochdazu dass er das Risiko eingehe, dass er auch im Falle das er Recht bekomme und (B) aus irgendwelchen Gründen nicht zahlen könne, (A) wieder der Gelakmeierte wäre und die Kosten dafür und für das Gerichtsverfahren tragen müsse.
Genau so ist es - genau das kann passieren.
Und da ist wiederum dann eine unternehmerische Abwägung gefragt, keine rechtliche...
Nach aller Lebenserfahrung würde ich mal eher vermuten, daß da wenig zu holen sein wird - ein halbwegs solventer Unternehmer, Freiberufler, Dienstleister usw. zahlt eine Anzahlung zurück, wenn er sich verpeilt hat oder aus irgendwelchen anderen Gründen einen Auftrag nicht ausführen kann.
Er weiß nämlich, daß der Vertragspartner seine Forderungen gerichtlich eintreiben kann - nur wird es dann noch mal erheblich teurer.
Und da kommt dann wieder die unternehmerische Einschätzung zum Tragen: wenn jemand 300 Euro nicht bezahlt, obwohl er weiß, daß er 600 oder 700 wird bezahlen müssen, wenn er die 300 Euro nicht zahlt...
Dann gibt es genau drei Möglichkeiten:
1. Der (angeblich) Zahlungspflichtige ist der Auffassung, er sei nicht zahlungspflichtig.
2. Der Zahlungspflichtige ist ein Prozesshansel-Stinkstiefel.
3. Der Zahlungspflichtige kann nicht zahlen.
(Handelt es sich beim Zahlungspflichtigen um ein Telekommunikationsunternehmen o.ä., könnte auch noch 4. der Vorgang im Gestrüpp der firmeneigenen Bürokratie verlorengegangen sein...)
Ich würde anstelle von (A) die Sache auch nicht hinnehmen.
Muß man ja auch nicht.
Man muß sich nur im klaren sein, daß man unter Umständen dem schlechten Geld noch gutes hinterherwirft.
Und dann hat man nicht nur 300 Euro verloren, sondern auch noch die Kosten für den eigenen Anwalt und das Gericht.
Als Ersatz hat man dann einen schönen Titel, den man die nächsten 30 Jahre zu vollstrecken versuchen kann - wobei man für jeden Vollstreckungsversuch den Gerichtsvollzieher im Voraus bezahlen muß...
Es kann natürlich auch sein, daß man mit den entsprechenden Eintreibungsmaßnahmen gerade noch das Geld abschöpft, das noch vorhanden ist... Weil 10 andere Gläubiger sich sagen "Lohnt nicht...", und man ist der 11.Gläubiger, für den es gerade reicht.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.