
AW: Recht an Initialen-Domain?
Warum sollte man ein Recht darauf haben? Weder am Nachnamen und wohl kaum an den Initialen.
Du hast auch richtig gehört, es kam bereits öfters vor das Firmennamen eine Priorität eingeräumt wurde bei Domains, beste Beispiele hierfür sind Shell und Krupp. Beide waren erst von Inhabern mit dem jeweiligen Nachnamen registriert wurden, die Firmen haben geklagt und die Domain bekommen.
Ein gewerblicher oder überhaupt markenrechtlicher Anspruch ist schließlich auch eher durchzusetzen als der eigene Name, den man allerhöchsten auf § 12 BGB stützen könnte, eine aus meiner Sicht eher sehr schwache Anspruchsgrundlage bei Domains.
Und was die Initialen angeht, auf diese gibt es schon garkein Anspruch, gerade weil es Millionen von Personen auf der Welt gibt mit identischen Initialen. Ebenso gibt es keinen Anspruch auf "Nicknames" o.ä., ein passendes Urteil dazu war glaube ich das Maxim-Urteil, wo es um einen Nick-/ bzw. Spitznamen ging.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung