
AW: kostenlose Leistung ohne AGB
Kommt darauf an.
Ein Vertrag ist dadurch begründet, dass einer eine Willenserklärung abgibt und ein anderer diese annimmt. Soviel ich weiß nicht mehr und nicht weniger. Auch eine Schenkung ist ein Vertrag nach deutschem Recht.
Und bei einem Vertrag erklärt eben jemand er will etwas zu definierten Bedingungen privatrechtlich für jemanden anders tun. Und wenn der andere einverstanden ist ...
Die Rechte und Pflichten werden durch den Inhalt des Vertrag (also in eigentlich in der Willenserklärung der Vertragsparteien) festgelegt. Wenn da nicht drin steht, das irgendjemand etwas zahlen muss, dann nicht. Verhindert aber nicht das Zustandekommen des Vertrages.
Und wenn ein Vertrag existiert, gilt eben alles, was im BGB festgelegt ist, sofern nichts anderes definiert ist. Und dazu gehören Leistungspflichten, Verzug und Folgen, Mängel und Folgen (nicht nur bein Kaufverträgen können Mängel auftreten
) Eigentlich alles im zweiten Buch des BGB, was im Allgemeinen Teil steht und, falls die Vertragsart im BGB genannt ist, dieser Teil des Besonderen Teils.