
AW: Widerruf, Ware noch nicht erhalten?
Das Widerrufsrecht beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware. Ansonsten wäre die Regelung auch Unsinn, da sie eine Prüfung der Ware ermöglichen soll.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, bei noch nicht erhaltener Ware wegen Nichtleistung des Vertragspartners vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann auch eine Schadensersatzpflicht eintreten - man kann zum Beispiel Mehrkosten die dadurch entstehen, dass man das woanders kauft zurückverlangen.
Der Rücktritt ist in einem solchen Beispiel mehr wert als der Widerruf