
AW: Was für Bilder dürfen veröffentlicht werden?
Dies muss aber nicht unbedingt mit Geld erfolgen!
Das ist schon klar, ich kann auch Rechte erwerben ohne zu zahlen, es wird eben so formuliert und in der Regel findet es auch gegen Bezahlung statt, jedenfalls wenn es gewerbliche Nutzungsrechte sind.
Wenn mich z.B. jemand fragt, ob er ein Foto von meiner HP zu einem bestimmten Zweck verwenden darf, dann überlege ich mir das, und gebe im Einzelfall die Zustimmung zur einmaligen Nutzung - natürlich ohne Kosten!
Also bei einer "einmaligen" Nutzung hat dein Freund aber nicht viel von im Web, denn die Nutzung findet ja öfters statt. Aus meiner Sicht immer dann, wenn sich jemand das bild betrachtet und somit eine Vervielfältigung erfolgt, bzw. eine öffentliche Zugänglich machung. 
Auch empfehle ich eher einen schriftlichen Vertrag, der kostet auch nichts, hat aber deutlich mehr Beweiskraft.
Auch würde ich darin regeln was man unter der "Benutzung" versteht. Darf er es nur veröffentlichen und zugänglich machen, sowie verbreiten, darf er es auch bearbeiten? Wird auf die Nennung des Urhebers verzichtet? Hat er ein ausschließliches Recht?
Viele Fragen ...
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung