Hallo,
angenommen man will sich die domain amazon-kindle.xx registrieren lassen aufgrun des neuen Produktes von amazon (amazonkindle). Ist dies verboten, da die Domain den Markenname "amazon" enthält?
mg
Hallo,
angenommen man will sich die domain amazon-kindle.xx registrieren lassen aufgrun des neuen Produktes von amazon (amazonkindle). Ist dies verboten, da die Domain den Markenname "amazon" enthält?
mg
Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde dies einen Verstoß gegen das Markens- oder/und Namensrecht darstellen. Auch könnte das unter den Punkt Domaingrabbing fallen.
und wenn man das mit amazon abklärt? man würde nämlich ihr produkt empfehlen um via partnerprogramm noch etwas daran zu verdienen.
Wenn man die Genehmigung vom Marken-/Namensinhaber hat, dürfte dem nichts entgegenstehen. Schließlich kann auch nur der Inhaber der Marke/des Namens dagegen vorgehen.
Allerdings sollte man sich solche Genehmigungen gut aufheben![]()
Ok und wenn ich die domain nur kindle nenne? Kindle ist ja ein englisches Wort für "anzünden/anfachen". Was wäre, wenn ich unter dieser domains den amazonkindle an die Besucher empfehlen würde?
Darf man auch überhaupt ein Markenprodukt via Partnerprogramm verkaufen oder nur die gewöhnlichen waren, die damit nichts zutun haben?
Man darf durchaus Produkte verkaufen - davon lebt die Gesellschaft ja schließlichAllerdings muss der Hersteller auch dem Verkauf zustimmen
![]()
Auch die Verwendung von "kindle" als Domain könnte eine Verletzung darstellen, egal ob es ein ansonsten normaler (e.g. Gattungsbegriff) ist oder nicht. Wenn dieser als Markenname eingetragen ist, ist die Verwendung im Zusammenhang mit der jeweiligen Klasse (also der Art der Ware oder Dienstleistung) nur mit Genehmigung des Rechteinhabers erlaubt. Ausnahmen sind Werbung zum Verkauf der Ware, also in Prospekten u.ä.
Eine Domain würde ich jedoch nicht als eine solche sehen, auch wenn der Inhalt durchaus werbend sein kann. Ich würde die Finger davon lassen, denn wenn der Rechteinhaber später diese Domain selbst verwenden will, hat man grundsätzlich schlechte Karten.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung
Wenn sich aber jemand z.B. "Clan" registriert, müssten dann alle xy-clan.de "Angst" bekommen?
Welche Sinn sollte das haben?
Zum einen funktioniert Markenschutz nur bei gewerblicher Nutzung (derjenige müsste "Clan" also gewerblich verwenden).
Und dann müsste eine Kollission der Waren-/Dienstleistungsgruppe bestehen. Also die registrierte Marke "Clan" müsste den selben Inhalt wie die Seite xy-clan haben.
Und zu allerletzt müsste die Marke auch vom DPMA eingetragen werden.
Wenn alle diese Voraussetzungen gegeben sind, ja, dann könnte es Probleme geben![]()
Hi,
Wie findet man denn raus, ob man eine Marke verletzt. Manchmal weiß man ja vielleicht gar nicht, dass sich hinter xyhhz z.B. eine chinesische Firma oder sonst etwas verbirgt. Also wie geht man da am Besten vor, wenn man eine Domain registrieren will. Brauche eine für meine Homepage und will dann nicht irgendwelche Markenrechte Dritter verletzen und abgemahnt werden.
Danke
mfg
phil
Zunächst mal sollte man vermeiden, etwas zu nehmen, was jeder kennt.
Dann kann man beim dpma suchen
dpinfo.dpma.de
publikationen.dpma.de
Damit findet man wenn man Glück hat schon mal deutsche und europäische Marken.
Um ganz sicher zu gehen kann man auch eine Markenrecherche beauftragen.
Allerdings würde ich das nicht so eng sehen.
Zum einen interessieren chinesische Firmen herzlich wenig, wenn die keine inter********e Marke haben. Und die die eine haben kennt man
Zum anderen kann man nicht gleich Probleme bekommen. Sollte man doch (trotz der o.g. Punkte) eine erwischt haben, können die bestenfalls Unterlassung fordern.
Also, ich hab bei amazon nachgefragt. Es ist rechtlich verboten den Markenname von ihnen zu benutzen. Allerdings ist es nicht verboten z.B. Kindle zu verwenden.
Das ist so nicht ganz richtig wie ich finde, es kommt darauf an in welchem Zusammenhang. Hat eine Firma den Begriff "kindle" als Marke für, nehmen wir mal als Beispiel für Butter, angemeldet, ist eine Verwendung im Zusammenhang mit Butter nicht erlaubt. Ist jetzt nen blödes Beispiel, aber nur um es mal zu verdeutlichen. Auch für andere Milchprodukte könnte eine Verwendung untersagt sein. Weiterhin auch wenn eine Verwechslungsgefahr bestehen könnte oder der gute Ruf einer Marke offensichtlich ausgenutzt werden soll.Allerdings ist es nicht verboten z.B. Kindle zu verwenden.
Bei einer Webseite kann dies durchaus der Fall sein, das ein User z.B. annehmen könnte das es sich bei der Webseite "kindle.de" um eine offizielle Webseite des Herstellers handeln könnte, der das Produkt "kindle" herstellt.
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