
AW: Copyright einer erstellten Homepage
Fraglich ist auch, ob auf der Webseite überhaupt ein Urheberrecht liegt. Denn nicht jede Seite ist pauschal schützbar. Hätte das ****** von jedermann mit Grundkenntnissen erstellt werden können, würde ich hier kein Urheberrecht zusprechen. Ist das ****** jedoch außergwöhnlich hoch und stellt eine indiv. geistige Leistung dar, könnte durchaus ein Urheberrecht möglich sein. Das Gleiche gilt für mögliche Inhalte wie Texte.
Wurde die Seite aber nach exakten Angaben einer anderen Person erstellt, man hat also nur Anweisungen befolgt, könnte auch kein Urheberrecht vorliegen, da hier die indiv. geistige Leistung aus meiner Sicht fehlen würde. Man hat schließlich nur Anweisungen folge geleistet.
Auf eine "Struktur" wäre aus meiner Sicht auch kein Urheberrecht möglich. Webseiten sind in der Regel ähnlich aufgebaut, außer die Struktur ist in irgendeiner Weise künstlerisch kreativ.
Worauf man ein Urheberrecht noch haben könnte, wären verwendete Bilder oder Grafiken, sofern diese natürlich selbst erstellt wurden und eine entsprechende Schöpfungshöhe beinhalten. Pauschal kann man das auch nicht sagen, mindestens würde aber ein Leistungsschutzrecht aus meiner Sicht noch bestehen, ebenso auf die Webseite. Aber "vertraglich" könnte hier durchaus eine Gefälligkeit vorliegen, bei der der Ersteller auf seine Vergütung verzichtet hat.
Weiterhin kann es in Einzelfällen durchaus sein das die Teile der Urheberrechte an den Arbeitgeber aufgrund des bestehenden Vertrages (hier Arbeitsverhältnis), abgetreten werden. Eher aus praktischen Gründen. Die nötige Vergütung als Urheber ist dann in seinem Gehalt zu sehen, die Nennung meist in den Credits der Software. Da A darauf besteht, könnte zumindest die Nennung gegeben sein. Liegt kein Urheberrecht vor, bestünde aber aus meiner Sicht auch kein Recht auf dieses.
Frage bleibt also, hat die Webseite überhaupt eine entsprechende Schöpfungshöhe erreicht damit überhaupt ein Urheberrecht geltend gemacht werden kann?
Kann dies bejaht werden, besteht ein Recht auf Nennung des Urhebers, ein Link auf dessen Webseite, würde ich aber nicht als Nennung sehen, der Name würde ausreichen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung