
AW: Haftbarkeit bei offenem Netz
Der Anschlussinhaber könnte für Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden, zumindest als Mitstörer:
[url]http://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/609.html[/url]
[url]http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/358.html[/url]
[url]http://forum.e-recht24.de/3125-fremdrouter-download-nutzen.html[/url]
[url]law-blog.de/323/wlan-ungesichert-stoererhaftung/[/url]
Hierbei handelt es sich zwar um Tauschbörsennutzung via ungesichertem WLAN. Doch ist die Haftung aus meiner Sicht vergleichbar, auch wenn ich einen bestimmten Personenkreis einen Zugang zu meinem WLAN gewähre. Wenn einer dieser Personen rechtswidrige Handlungen darüber begeht, ist der Anschlussinhaber dafür verantwortlich und kann haftbar gemacht werden, sei es auch nur als Mitstörer. Außer er kann glaubhaft beweisen das es eine Dritte Person war und diese auch benennen, was z.B. durch protokollierte Zugangskonten möglich wäre.
Ansonsten in den Beiträgen zu Tauschbörsen ein wenig stöbern, dort findet sich auch vieles über die Haftung von Anschlussinhabern.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung