
AW: Foren-Account gehackt
Es könnte, ja, im StGB gibt es den Tatbestand des "Ausspähen von Daten". Die genauen Tatumstände müssen aber dem des 202a entsprechen, fehlt eines, ist dieser nicht anwendbar.
§ 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung