Hallo,
ist eine Email, die man an einen Makler sendet, in der man die Übernahme der Maklercourtage bestätigt, rechtskräftig (die Email war nicht digital signiert, einen schriftlichen Vertrag gab es nie)?
Wenn sich im Nachhinein herausgestellt, dass der Makler wahrscheinlich gar keinen Anspruch auf die Courtage hat, aber er versuchen würde, den Absender jetzt mit dieser Email unter Druck zu setzen.
Kann er die Versendung dieser Email - z. B. vor Gericht - nachweisen?
Vielen Dank für eure Meinung
tinesch