
AW: Eröffnung eines E-shops
zu 1. Wenn das geht, kann man das Gewerbe erweitern. Ansonsten eben ein neues anmelden. Auskunft dazu sollte jedes Gewerbeamt geben können.
zu 2. Abgesehen davon, dass AGBs nicht zwingend notwendig sind, wenn er welche haben will, selber schreiben. Es gibt ein paar Vorlagen im Netz, aber die sind immer mit Vorsicht zu genießen. Am sichersten ist es, man lässt die von eoinem Anwalt erstellen (kostet zwar Geld, dafür ist man auf der sicheren Seite)
zu 3a Hat er noch keine? Müsste er doch eigentlich bereits haben, wenn er ein gewerbe hat. Eigentlich gibt es keine zweite.
zu 3b Da führt nichts vorbei. Allerdings gibt es bei geringen Umsätzen (ein paar Tausend im Jahr) die Möglichkeit der Istbesteuerung. Es muss also erst dann die USt. abgeführt werden, wenn die UZahlung reinkommt. Auiskünfte dazu gibt es bei allen Existenzgründerzentren u.ä.,beim Finanzamt, Steuerberater ... Auch gibt es eine Kleinunternehmerregelung, nach der keine Ust. abgeführt, aber auch keine geltend gemacht werden kann
zu 3c Kommt auf den Umsatz an. Wie Istbesteuerung ist auch das vom Umsatz abhängig. Aber um eine Steuererklärung am Ende des Jahres kommt manm auch nicht herum.
zu 4 Reicht eigentlich. Ist aber vom Gewerbeamt abhängig, inwieweit die das zulassen. Ist eine Regelung, die von der Gemeinde anhängt.
zu 5 e.K ist schon mit einem Eintrag ins Handelsregister verbunden. Da kommt man dann um eine ordnungsgemäße doppelte Buchführung kaum herum. Ich persönlich würde eine Personengesellschaft als völlig ausreichend ansehen. Infos zu den Rechtsformen gibt es auch bei den bereits genannten Stellen.
zu 6. Wenn e.K. muss es in der Firmenbezeichnung stehen. Im Logo nmicht unbedingt, der Firmennname muss sowieso überall stehen. Was bei welcher Rechtsform angegeben werden muss -> Infos 
Und was die Kontos angeht: Ist eben von der Buchhaltung abhängig.