
AW: Wem gehört das Recht an der Domain??
Prinzipiell liegt das Recht an einer Domaine immer bei dem, der sie registriert hat. Es sei denn, Namens- oder Markenrechte stehen dem entgegen, was ich aber hier nicht erkenne.
Warum sollten die also nicht dafür Geld verlangen können, wenn sie Besitzer der Domain sind?
Urheberrecht interessiert hier nicht im Geringsten, es geht hier ja nicht um die Inhalte, sondern die Domain. Also ist eher Eigentumsrecht die Grundlage. Und ein Eigentümer jkann mit seinem Eigentum machen, was er will
(solange es nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet)
Ps: Habe deinen Beitrag ein wenig abgeändert