
AW: Früher, als es noch kein MP3 gab
Kann alles im § 53 UrhG gefunden werden:
[url]http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html[/url]
Die Analoge Kopie ist auch weiterhin erlaubt, die digitale nur wenn kein Kopierschutz umgangen wird.
Die Weitergabe an Dritte ist ebenfalls beschränkt. So ist dies nur im engsten Familienkreis erlaubt, nicht an andere wie Kollegen oder Schulfreunde etc., weterhin gilt nach der bish. Rechtssprechung eine Höchstgrenze von 3 Kopien für den privaten Gebrauch. Auch hat jegliche Vervielfältigung unentgeltlich zu geschehen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung