2) Wäre es ein Urheberrechtsverstoß wenn Person A auf seiner Website eine
umfangreiche Sport-Datenbank anlegt? Beispielhaft z.B. Basketball: Würde man
nun jegliche Ergebnisse bis zum Jahre 1950 oder was auch immer veröffentlichen -
Diese Daten hätte man ja zwangsläufig von irgend einer Quelle zu beziehen,
würde nun der Datensatz (Namen der Teams etc. - Anordnung der Spiele)
identisch sein mit einem anderen Datensatz im Internet, würde dies ausreichen,
um jemanden verklagen zu können? Im Grunde wäre ja auch hier eigentlich
der Fall so, dass man die Daten natürlich auch von sonstwo haben könnte. Da
es sich ja um redaktionellen Inhalt handelt, hoffe ich, dass dies kein Problem ist?
Es ist ja quasi nur das "Aufschreiben", was den Urheber dabei ausmacht,
die Spiele an sich etc. sind ja vollkommen öffentlich, von daher könnte es ja
auch theoretisch Zufall sein, wenn die Spielreihenfolge etc. identisch ist.