
AW: Frage zur Registrierung bei einer Seite
Prinzipiell ist es erlaubt, für eine Anmeldung etwas in Rechnung zu stellen. Sowas nennt sich Vertragsfreiheit. Es steht jedem frei, Verträge abzuschließen oder es zu lassen.
Aber: Die Angabe der Kosten nur in den AGB ist rechtswidrig. Die Kosten müssen bereits bei der Anmeldung klar erkennbar sein.
[url]http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/417.html[/url]
Zum anderen kann man alles was per Email an Zahlungsaufforderungen., Mahnungen und ähnlichem kommt ignorieren - sollte man auch. Denn sobald man darauf reagiert, kann der Zugang nachgewiesen werden und die Rechnung ist rechtsgültig. Reagiert man aber nicht und löscht sie sofort, muss der andere den Zugang beweisen - was bei Emails unmöglich ist.
Die zusätzliche Kosten entstehen durch Mahnkosten u.ä. Allerdings würde ich bei dem genannten eindeutig auf Abzocke setzen (51 € Kosten bei 8 € sind Wucher). Das wäre schon fast ein Fall für den verbraucherschutz. Allerdings gibt man dann auch zu, dass man die Mails bekommen hat
Ich würde damit warten, bis etwas auf Papier ins Haus flattert.
ps: Hab deinen Beitrag etwas angepasst.