
AW: Firmenname urheberrechtlich geschützt?
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Es sei noch darauf hingewiesen, das nur der Firmenname verwendet wurde ohne Angabe der Rechtsform der Firma XYZ, also z.b. Firma XYZ AG.
Nein.
Die Verwendung geschützter Bezeichnungen (zum Beispiel Firmenbezeichnungen durch Namensschutz) als Suchbegriff oder Meta oder ähnlichem ist Verstoß gegen das Markenrecht. Dagegen kann man mittels Unterlassungsforderung vorgehen.
Auch sollte sich die XYZ an Google wenden und den Suchbegriff XYZ für QWE wegen Namensschutz sperren lassen. Eventuell sogar ganz die Verwendung dieses Begriffs, kommt darauf an, wie allgemein er ist. Soviel ich weiß, ist Google rechtlich zur Einhaltung der Namensrechte verpflichtet. Allerdings können die auch erst nach Kenntnis tätig werden.