
AW: Anspruch auf Domain auch nach (gewerblichen) Nutzung?
Aus meiner Sicht besteht kein Anspruch auf die Domain.
Da keine Marke eingetragen ist, könnte sich der Schutz bestzenfalls aus gewerblicher Verwendung ergeben. Und eine Betonung liegt auf gegenwärtige Verwendung - und nicht ehemalige oder geplante Verwendung. Um ein Namensrecht zu haben, müsste der Begriff also verwendet werden. Wie ich das sehe wird er das nicht - und durch die damalige Löschung hat der bisherige Nutzer auch sein Desinteresse gezeigt. Außertdem steht dem ein bestehendes Recht (die aktuelle Nutzung) entgegen.
Wenn sowas gehen würde, würde es ziemliche Probleme geben. Da würde ich mir einfach mal einfallen lasse, vielleicht den Namen einer Firma (die ich nicht leiden kann) für eine Aktion zu verwenden und deshalb die Domaine verlangen ...