
AW: Personenbezogene Daten auf privater Homepage
Als Grundlage dafür würde ich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sehen. Die Anwendbarkeit ist im § 1 gegeben.
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
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3.nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten
Und nein, ein Stammbaum im Internet ist keine "ausschließliche persönliche oder familiäre Tätigkeit". Es ist eine Veröffentlichung.
Und das Recht zum Löschen der Daten ergibt sich aus § 35
§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
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(5) Personenbezogene Daten dürfen nicht für eine automatisierte Verarbeitung oder Verarbeitung in nicht automatisierten Dateien erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit der Betroffene dieser bei der verantwortlichen Stelle widerspricht ....
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Und das es rechtswidrig ist steht in
§ 43 Bußgeldvorschriften
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(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet,
2.unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereithält,
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