
AW: was muss geliefert werden?
Muss er meiner Meinung nach nicht, da es sich hier offensichtlich um Erklärungsirrtum handelt und die Verträge somit angefochten werden können.
Auch könnte der Verkäufer nach §275 BGB (Unmöglichkeit der Leistung) zurücktreten, wenn er die Teile gar nicht hat.
Und es wäre meiner Ansicht nach in dem genannten Fall offensichtlich, dass nicht die Türen gemeint waren (wozu sonst ein Bild von einem Blinkerrelais?).
Sicherlich könnte der Käufer darauf beharren und rechtlich dagegen vorgehen (ist sein gutes Recht
), da dies alles Auslegungsfragen sind, aber ich persönlich würde ihm in einem Rechtsstreit sehr schlechte Chancen geben.