
AW: Beleidigung im Gästebuch
Prinzipiell können die Ermittlungsbehörden, wenn die Daten noch gespeichert sind, bei Verdacht einer Straftat zurückverfolgen. Diue Frage ist nur, inwieweit der Tatbestand tatsächlich erfüllt ist (da es ja nicht veröffentlicht wurde).
Ganz persönlich würde ich der Anzeige nicht viel Erfolg zugestehen, da die Ermittlungsbehörden mit derartigen Sachen total überlastet sind.
Und wenn die T sagt: "ist nicht gespeichert" können die auch nichts machen. Das entsprechende Gesetz (Datenspeicherung) ist noch nicht durch ...