
AW: Telefongebühren auf Website / Impressum
Viel Spaß beim Lesen. Wenn man nicht davon ausgeht, das das nur trockener "Mist" ist, kann das sogar spannend sein.
Aber egal.
Wenn du beim TMG bei § 45 angekommen bist, wirst du eine Grundlage für die Preisangabe finden.
Allerdings sind einige Sachen meiner Meinung nach strittig, so bei Vanity-Nummern. Hier gibt es verschiedene Ansichten.
LG Saarbrücken, Urt. v. 27.01.2004 - Az.: 7II O 116/03
BGH, Urt. v. 3.Juli 2003 - I ZR 66/01, I ZR 211/01
Und dann gibt es noch Ansichten, dass die Angabe nach der Preisangabeverordnung PAngV zu erfolgen hat [url]http://bundesrecht.juris.de/pangv[/url]
(die hat nur 11 Paragraphen, ist nicht soviel zum lesen, §4 und §5 sind da interessant)
Und dann ziehen noch einige das Wettbewewrbsrecht hinzu ("wenn einer die Kosten angibt und der andere nicht, hat der, der sie nicht angibt gegenüber seinem Konkurrenten einen Vorteil"). Aber das Wettbewerbsrecht muss eh für jeden Schwachsinn und unfähige Geschäftsführer herhalten, so dass ich da nicht weiter gesucht habe (soll § 1 und §3 sein)