
AW: Domain vs. Markenanmeldung - Wer hat welches Recht?
ich beantworte mal in etwas anderer Reihenfolge
2) Hat die Partei A dadurch, dass sie unter dem Namen einige Monate vorher "aktiv" war irgendwelchen Anspruch auf die Marke?
Bei gewerblicher (oder ähnlicher z.B. e.V.) Tätigkeit ja. Bei privater Verwendung geht sowohl Markenrecht als auch gewerbliche Verwendung über private Nutzung.
1) hat die Partei A eine Moeglichkeit die Anmeldung der Marke zu verhindern (3 Monate-Frist ist bereits abgelaufen)?
Abgesehen davon, dass die Frist sowieso verstrichen ist und damit der Widerspruch nicht mehr möglich ist, nur wenn man selbst eine Marke oder eine nachgewiesene gewerbliche verwendung hat, kann man widersprechen.
Die Ansprüche an die gewerbliche Verwendung sind aber sehr hoch (mehrere Tausend Umsatz im Jahr, Verwendung, Bekanntheit).
Auch kann man als Privatperson einer Marke nicht widersprechen, selbst wenn man eine hat, eine gewerbliche Nutzung ist für eine Marke erforderlich (siehe Markengesetz). Man kann zwar privat eine Marke eintragen lassen, aber im Streit entscheidet die gewerbliche Nutzung.
3) Hat die Partei B bei erfolgreicher Markenanmeldung auch gleichzeitig Anspruch auf die Domain "NameX"?
Nein. Aber sie könnte Anspruch auf Unterlassung haben, sprich, man müsste die Verwendung der Domaine unterlassen. Heißt nicht, dass man die denen einfach so überlassen muss.