
AW: Ware angeblich nicht angekommen
Unversichert hat erstmal nichts damit zu tun, dass man keinen Nachweis hat. Das ist eines der größten Irrtümer 
Wenn Versand vereinbart war, besteht Schickschuld, das heißt, der Verkäufer hat dann seine Pflicht getan, wenn er die Ware dem Versandunternehmen übergeben hat.
Im Streitfall müsste er dies also nachweisen können (jeder muss das beweisen, was für ihn günstig ist). Entweder über Belege, Zeugen oder ähnliches. Ob der Nachweis dann ausreicht, wird, sollten sich Verkäufer und Käufer nicht einigen, das Gericht entscheiden.
Kann er keinen Nachweis erbringen, wird im Endeffekt wohl angenommen werden, das er nichts verschickt hat.