
AW: Selbstgemachtes auf der eigenen Homepage verkaufen
Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn man auf Dauer mit der Absicht Gewinn zu erzielen tätig wird. Hierzu gibt es weder Zahlen noch irgendwelche Kriterien, das ist immer einzelfallabhängig und wird vom Finanzamt und anderen Interssierten
beurteilt.
Wenn man aber eine Seite erstellen und dort etwas verkauft, was man selbst herstellt und was sich auch wiederholt (also nicht nur ab und zu mal etwas, was zu Hause rumliegt), dann könnte man schon eine gerwerbliche Absicht annehmen. Und ob das am Anfang tatsächlich Gewinn abwirft ist dabei egal. Entscheidend ist unter anderem, will man es auf Dauer machen oder nur "mal kurz".
Und wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt muss man das Gewerbe anmelden (oder eine andere Unternehmensform gründen, aber das dürfte kaum relevant sein). Eine weitere Genehmigung ist nicht erforderlich, es sei denn es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit (zum Beispiel wenn man seine Krtäuter als Arznei verkaufen möchte oder sowas).
Damit wäre man dann eine Personengesellschaft, müsste seine Steuern erklären, eventuell Umsatzsteueranmeldungen machen, Buchführung ... Informationen dazu findet man den Behörden (Arbeitsamt, Existenzgründerzentren ..) oder Steuerberatern und Anwälten (die im Gegensatz zu den Behörden zwar Geld kosten, aber individueller sein können).
ps: Hab deinen Beitrag mal ein wenig editiert